Noch im Januar wird eine neue EU-Datenschutzverordnung auf den Weg gebracht.
Anders als die bisher gültige EG-Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995, ist diese neue Verordnung dann keine Vorgabe, die erst durch die einzelnen Mitgliedsländer in einem länderspezifischen Gesetzgebungsprozess in nationales Recht umgesetzt werden muss, sondern unmittelbar wirksam.
Dadurch ist zum Einen ein zügigeres Inkrafttreten zu erwarten, zum Anderen ist auch eine Vereinheitlichung des Datenschutzrechts gewährleistet, da nationale Interpretationsspielräume wegfallen.
Erste Aussagen der EU-Kommissarin Viviane Reding lassen erkennen, dass eine radikale Vereinheitlichung des Datenschutzrechts in der gesamten EU geplant ist. Die Datenschutzgesetzgebung soll in Zukunft zentral für alle 27 EU-Staaten an den nationalen Gesetzgebungen vorbei erfolgen, was sicherlich noch für Diskussionsstoff sorgen wird.
Weiterhin soll eine Stärkung der Datenschutzaufsichtsbehörden und die Sicherstellung deren Unabhängigkeit von den Regierungen erfolgen. Es soll eine zentrale europäische Datenschutzaufsicht eingeführt werden, nationale Aufsichtsbehörden werden in erster Linie zu Beschwerdestellen von Bürgern. Bei der rechtlichen Beurteilung haben die nationalen Behörden die rechtlichen Einschätzungen der zentralen Aufsichtsbehörde zu beachten. Man darf gespannt sein, wie das endgültige EU-Regelwerk aussehen wird, ein Inkrafttreten ist erst für 2014 geplant.
Im europäischen Kontext zu sehen ist auch das Thema ‘Vorratsdatenspeicherung’.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Frühjahr 2010 konnten sich die Koalitionsparteien bisher nicht auf eine verfassungskonforme Neufassung des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung einigen. Die FDP, in Person von Justizministerin Frau Leutheusser-Schnarrenberg, lehnt eine anlasslose Speicherung von Verbindungsdaten ab. Das Unionsgeführte Innenministerium fordert hingegen -insbesondere nach den Taten der rechtsradikalen Terrorzelle- vehement deren Einführung. Dazu kommt nun noch wie eingangs erwähnt, die europäische Komponente: Die EU-Kommission hatte Deutschland eine Frist gesetzt, in der die europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umgesetzt werden muss. Diese Frist ist im Dezember abgelaufen. Neben Deutschland haben auch einige weitere EU-Staaten diese Richtlinie nicht umgesetzt, zudem wird sie momentan überarbeitet, was allerdings nicht vor einer Klage aus Brüssel schützen wird. Somit bleibt das Thema aktuell und eine Kompromisslösung ist im Laufe des Jahres zu erwarten.
Ein Dauerbrenner ist inzwischen das Thema Beschäftigtendatenschutz. Ein erster Schnellschuss erfolgte aufgrund der damals aktuellen öffentlichen Diskussion um die Datenschutzskandale bei z.B. Lidl und der Deutschen Bahn mit der Aufnahme des neuen §32 in der Datenschutznovelle 2009. Die geplante zügige weitere Detaillierung, in der die beim Umgang mit Daten von Beschäftigten zu beachtenden Datenschutzregelungen festgeschrieben werden, lässt seitdem auf sich warten.
Die Diskussion um diverse Partei-, Regierungs- und Referentenentwürfe, mit Lesungen in Bundestag und Innenausschuss, sowie einer öffentlichen Anhörung zuletzt im Mai 2011 hat das Gesetzgebungsverfahren inzwischen zu einer Hängepartie werden lassen. Schwere Differenzen in zentralen Punkten zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen haben eine einvernehmliche Lösung bisher unmöglich gemacht. Inzwischen ist sogar zu befürchten, dass der Streit sich weiter so lange hinziehen wird, bis der vorliegende Gesetzentwurf durch das Ende der Legislaturperiode im Herbst 2013 hinfällig wird.
Dabei ist ohnehin fraglich, was durch ein explizites Beschäftigtendatenschutzgesetz erreicht werden soll. Beschäftigte sind als natürliche Personen und Betroffene schon jetzt durch das Bundesdatenschutzgesetz geschützt, wenn es denn in den Betrieben ‘gelebt’ wird.
Ebenfalls im Jahr 2009 wurde die Errichtung einer ‘Stiftung Datenschutz’ beschlossen. Nachdem dafür im Jahr 2011 bereits Haushaltmittel bereitgestellt wurden, kam es aber mangels Einigung auf eine konsensfähige Satzung und den Stiftungssitz gar nicht erst zu einer Gründung.
Somit wurden die Finanzmittel nicht abgefragt und es musste schnell eine provisorische Stiftung geschaffen werden, damit die Gelder nicht verfallen. Über die inhaltliche Tätigkeit der Stiftung wurde bisher noch nicht entschieden, besonders umstritten ist das Thema ‘Datenschutz-Audit’ und entsprechende einheitliche Gütesiegel.
Das neue Jahr 2012 sollte noch genügend Zeit bieten um die strittigen Punkte zu klären und die Stiftung Datenschutz endlich auf den Weg zu bringen.
Die Bundesrepublik Deutschland macht sich stetig Gedanken um das Thema Datenschutz und versucht somit die Bürger zu schützen. Was sich endgültig im Jahr 2012 ändern wird, werden wir für Sie beobachten.
Bildquelle: http://photoopia.com/user_bilder/72-geralt.html










