Gründerseminar über RWTH Portal

12. November 2009

Die Veranstaltungsserie der Ing.-Büro Dr. Plesnik Gmbh “Informationstechnik einfach erklärt” ist ab sofort über das Gründerportal der RWTH erreichbar.  Das kostenfreie Informationsseminar, das sich insbesondere an Neugründer wendet und Information und Hilfestellung für den zielgerichteten Einsatz von Informationstechnologien gibt, wird ab November 2009 auch über das Internetportal des Gründerkollegs der RWTH Aachen vermittelt. Diesen Beitrag weiterlesen »

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“Königsdisziplin” DMS

20. Oktober 2009

Die “Königsdisziplin” Dokumenten-Management-System (DMS) entlarvt Kostenfresser und ist mit Kunden- und Wissensmanagement kombinierbar. Mitglieder des  BVMW Kompetenzkreis IT  realisierten Projekte für Dokumenten-Management-Systeme (DMS)

Pressemitteilung vom 20.10.2009

Mitglieder des BVMW Kompetenzkreis IT behaupteten sich in ungewöhnlichen Projekten als Experten für DMS:

  • Das Ingenieurbüro Dr. Plesnik unterstützte Unternehmen darin, durch die Einführung von DMS Kosten zu sparen.
  • EBO kombiniert DMS mit Kundenverwaltungs- und Ressourcenplanungs-Systemen.
  • In Kooperation mit dem Forschungsinstitut für Rationalisierung entwickelte die regio iT für den Austausch eine Wissensdatenbank, auf der kommunale Rechtsämter Dokumente und Informationen austauschen. Diesen Beitrag weiterlesen »

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Endlich selbstständig

30. April 2009

Der Gründungsweg ist beschritten. Man hatte und hat sovieles zu bedenken und zu planen;
Businessplan, Förderung und Finanzierung, Rechtsformen, Verträge, AGBs, Rechnungswesen und Controlling, Kalkulation und Steuern und und und …

Und wer kümmert sich um die Computer?

Soll man das auch noch selbst machen?
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Ruf nach schärferem Datenschutzgesetz ist unsinnig

13. März 2009

Die bestehenden Bestimmungen des BDSG schützen Mitarbeiter hinreichend vor Datenmissbrauch.

Pressemitteilung vom 12.03.2009

Aufklärung statt Verstärkung von Bestimmungen fordert Datenschutzberater Dr. Walter Plesnik in der aktuellen Diskussion um den Missbrauch von Mitarbeiterdaten. Die Anforderungen müssen bekannt gemacht und die Möglichkeiten der Kontrolle verstärkt werden, dann sind die Mitarbeiter genügend vor Missbrauch geschützt.

“Daten von Mitarbeitern dürfen nur zweckgebunden genutzt werden”, erklärt Dr. Plesnik, Geschäftsführer des IT-Beratungsunternehmens Ingenieurbüro Dr. Plesnik. “Das bedeutet, dass die Bankverbindungen nur zum Zweck der Gehaltsüberweisung genutzt werden dürfen, solange keine anderweitige Einverständniserklärung des Mitarbeiters vorliegt.”
Eine weitere Verarbeitung oder Weitergabe an andere Abteilungen sei somit bei korrekter Auslegung des aktuellen BDSG schon jetzt unzulässig. Dies gelte erst recht für die Weitergabe an externe Dienstleiter, wie im Fall der Mitarbeiter der Deutschen Bahn. Diesen Beitrag weiterlesen »

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