Die bestehenden Bestimmungen des BDSG schützen Mitarbeiter hinreichend vor Datenmissbrauch.
Pressemitteilung vom 12.03.2009
Aufklärung statt Verstärkung von Bestimmungen fordert Datenschutzberater Dr. Walter Plesnik in der aktuellen Diskussion um den Missbrauch von Mitarbeiterdaten. Die Anforderungen müssen bekannt gemacht und die Möglichkeiten der Kontrolle verstärkt werden, dann sind die Mitarbeiter genügend vor Missbrauch geschützt.
“Daten von Mitarbeitern dürfen nur zweckgebunden genutzt werden”, erklärt Dr. Plesnik, Geschäftsführer des IT-Beratungsunternehmens Ingenieurbüro Dr. Plesnik. “Das bedeutet, dass die Bankverbindungen nur zum Zweck der Gehaltsüberweisung genutzt werden dürfen, solange keine anderweitige Einverständniserklärung des Mitarbeiters vorliegt.”
Eine weitere Verarbeitung oder Weitergabe an andere Abteilungen sei somit bei korrekter Auslegung des aktuellen BDSG schon jetzt unzulässig. Dies gelte erst recht für die Weitergabe an externe Dienstleiter, wie im Fall der Mitarbeiter der Deutschen Bahn. (weiterlesen…)
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